Arbeitgeber können eine im Arbeitsvertrag versprochene Zulage nicht mehr ohne Gründe kündigen. Das gilt auch für sogenannte Alt-Arbeitsverträge aus der Zeit vor 2002, wie am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Über die zulässigen Gründe müssen danach im Streitfall die Gerichte entscheiden. (Az.: 5 AZR 191/10)