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News am 30.05.2012
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BAG konkretisiert rechtliche Lage für Alt-Arbeitsverträge vor 2002

Arbeitgeber können eine im Arbeitsvertrag versprochene Zulage nicht mehr ohne Gründe kündigen.

Arbeitgeber können eine im Arbeitsvertrag versprochene Zulage nicht mehr ohne Gründe kündigen. Das gilt auch für sogenannte Alt-Arbeitsverträge aus der Zeit vor 2002, wie am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Über die zulässigen Gründe müssen danach im Streitfall die Gerichte entscheiden. (Az.: 5 AZR 191/10)

AFP