Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat Arbeitnehmer besser vor Einkommensverlusten geschützt, wenn ihr Betriebsteil ausgegliedert oder an ein anderes Unternehmen verkauft wird. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil bleibt dann der im Arbeitsvertrag genannte Tarif gültig, auch wenn für den neuen Arbeitgeber eigentlich ein anderer Tarifvertrag gilt. (Az: 4 AZR 392/09 und weitere)