Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte der Arbeitnehmer bei Betriebsverkäufen gestärkt: Bei Verkäufen oder dem Übertragen von Arbeitsbereichen auf ein anderes Unternehmen muss der Arbeitgeber die betroffenen Mitarbeiter unterrichten, wie am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Geschieht dies nicht, können die Arbeitnehmer zeitlich unbegrenzt den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses zum alten Arbeitgeber oder aber eine Weiterbeschäftigung beim Betriebserwerber verlangen. (Az: 8 AZR 326/09)