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News am 30.05.2012
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Bahn darf Bedienzuschlag am Schalter erheben

Die Bahn darf Fahrkarten am Schalter teurer verkaufen als im Internet oder am Automaten.

Die Bahn darf Fahrkarten am Schalter teurer verkaufen als im Internet oder am Automaten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel billigte am Dienstag den sogenannten "Bedienzuschlag" zumindest für die verschiedenen Ländertickets sowie für das "Schönes-Wochenende-Ticket". Zur Begründung erklärte der VGH, der Aufpreis von zwei Euro für diese Tickets am Schalter sei ein Entgelt und gehöre daher nicht zu den genehmigungspflichtigen Beförderungsbedingungen. Das als Aufsichtsbehörde zuständige Land Hessen wollte den Aufpreis nicht mehr genehmigen, weil er ältere und sehbehinderte Menschen benachteilige. (2 A 1337/19)

AFP