Kommt ein Reisender auf einem von Schnee oder Glatteis nicht geräumten Bahnsteig zu Fall, haftet dafür das jeweilige Bahn-Unternehmen, bei dem der Reisende seine Fahrkarte gekauft hat. Die bundesweit knapp 400 Eisenbahnunternehmen dürfen Betroffene nicht an die Deutsche-Bahn-Tochter DB Station & Service AG verweisen, der die rund 5700 Bahnhöfe bundesweit gehören, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied. (Az: X ZR 59/11)