. .
News am 30.05.2012
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte

Bahn haftet für Glatteisunfälle auf Bahnsteigen - nicht Subunternehmer

Kommt ein Reisender auf einem von Schnee oder Glatteis nicht geräumten Bahnsteig zu Fall, haftet dafür das jeweilige Bahn-Unternehmen, bei dem der Reisende seine Fahrkarte gekauft hat.

Kommt ein Reisender auf einem von Schnee oder Glatteis nicht geräumten Bahnsteig zu Fall, haftet dafür das jeweilige Bahn-Unternehmen, bei dem der Reisende seine Fahrkarte gekauft hat. Die bundesweit knapp 400 Eisenbahnunternehmen dürfen Betroffene nicht an die Deutsche-Bahn-Tochter DB Station & Service AG verweisen, der die rund 5700 Bahnhöfe bundesweit gehören, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied. (Az: X ZR 59/11)

AFP