Das Eisenbahnbundesamt darf von der Deutschen Bahn AG umfassende Informationen über die Verwendung öffentlicher Gelder in Milliardenhöhe anfordern. Das Amt sei als Aufsichtsbehörde berechtigt, sich für seine Überwachung alle nötigen Informationen zu beschaffen, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. (Az: 6 C 39.10)