Der schwedische Autobauer Saab erhält nun doch den erhofften Gläubigerschutz. Das Berufungsgericht im schwedischen Vänersborg zog am Mittwoch die Entscheidung aus erster Instanz zurück und erlaubte Saab eine umfassende Restrukturierung, wie aus der AFP vorliegenden Gerichtsentscheidung hervorgeht. Bei der ersten Gerichtsentscheidung hätten nicht genügend Informationen für eine Bewertung der Erfolgsaussichten einer Restrukturierung vorgelegen, teilte das Berufungsgericht mit. Saab habe nun drei Monate Zeit, um sich neu aufzustellen. Eine Verlängerung der Frist sei möglich.