Vor Indiens Oberstem Gerichtshof hat am Dienstag das Berufungsverfahren des einzigen überlebenden Attentäters der Anschläge von Mumbai im November 2008 begonnen. Der Anwalt von Mohammed Kasab verlas eine Erklärung seines Mandanten, wonach dieser in Ermangelung eines fairen Prozesses fälschlicherweise zum Tod verurteilt worden sei. Die Staatsanwaltschaft sei den Beweis für die gegen ihn erhobenen Anklagepunkte schuldig geblieben.