Betroffene von Schiffsunfällen wie im Fall des havarierten Kreuzfahrtschiffs "Costa Concordia" können in der EU Entschädigungen von der verantwortlichen Reederei einfordern - allerdings erst in einem Jahr. Ein entsprechendes Gesetz ist von den EU-Ländern beschlossen worden, tritt jedoch nicht vor Ende des Jahres 2012 in Kraft, wie ein Experte der EU-Kommission am Freitag in Brüssel erläuterte. Die Betroffenen des "Costa Concordia"-Unglücks vor der italienischen Insel Giglio können die Regelungen somit nicht in Anspruch nehmen.