Das Verfahren gegen den ehemaligen Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer wegen Prozessbetrugs wird gegen die Zahlung von 350.000 Euro eingestellt. Das teilte das Oberlandesgericht München am Montag mit und verwies auf die Begründung des Richters, wonach im Fall einer Verurteilung von einer geringen Schuld des Angeklagten auszugehen wäre. Berücksichtigt hatte das Gericht demnach auch die Dauer des Verfahrens und die Tatsache, dass die Breuer zur Last gelegte Tat bereits acht Jahre zurückliegt. Zudem sei der Angeklagte nicht vorbestraft.