Bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbschäden dürfen Ärzte künftig im Reagenzglas befruchtete Eizellen auf Genschäden untersuchen und nur die gesunden Zellen für eine künstliche Befruchtung auswählen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied, dürfen Embryonen mit einem Gendefekt verworfen werden. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat erlaubte damit die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID), weil sie bei den Betroffenen die Zahl der Abtreibungen schwerst behinderter Kinder vermindert. (AZ: 5 StR 386/09)