Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals Prüfkritierien für Betreiber von Blog-Plattformen bei Beschwerden über Beleidigungen in Blogs festgelegt. Bei offenkundig begründeten Beschwerden über unwahre oder ehrenrührige Blog-Behauptungen obliege den sogenannten Hostprovidern eine gestaffelte Prüfpflicht, entschied der BGH am Dienstag in einem Grundsatzurteil. Wenn sich ein Betroffener gegen die Verbreitung eines solchen Blog-Eintrags wehre, müsse der Provider die Beanstandung an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterleiten. (Az. VI ZR 93/10)