Die Bundesanwaltschaft hat Medienberichte vom Wochenende bestätigt, wonach der Bundesgerichtshof (BGH) eine Beugehaft gegen die Ex-RAF-Terroristen Siegfried Haag und Roland Mayer wegen Aussageverweigerung abgelehnt hat. "Der BGH-Beschluss liegt uns vor", sagte ein Behördensprecher am Montag in Karlsruhe. Haag und Mayer sollten vor dem Oberlandesgericht Stuttgart als Zeugen aussagen, inwieweit die angeklagte Ex-Terroristin Verena Becker in den Mord an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 verstrickt war. Das Stuttgarter Gericht hatte die Beugehaft angeordnet, da die beiden nicht aussagen wollten.