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News am 30.05.2012
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BGH weist Ansprüche von Opfern der Lehman-Pleite zurück

Zwei Opfer der Pleite der US-Investmentbank Lehman-Brothers sind mit ihrer Forderung nach Entschädigung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert.

Zwei Opfer der Pleite der US-Investmentbank Lehman-Brothers sind mit ihrer Forderung nach Entschädigung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Die Richter urteilten am Dienstag, die beklagte Hamburger Sparkasse habe ihre Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung nicht verletzt. Die Bank sei auch nicht verpflichtet gewesen, ihre Gewinnmargen aufzudecken.

AFP