Zwei Opfer der Pleite der US-Investmentbank Lehman-Brothers sind mit ihrer Forderung nach Entschädigung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Die Richter urteilten am Dienstag, die beklagte Hamburger Sparkasse habe ihre Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung nicht verletzt. Die Bank sei auch nicht verpflichtet gewesen, ihre Gewinnmargen aufzudecken.