21. Oktober 2010, 15:38 Uhr

Verbot von rechter Hooligan-Gruppierung in Sachsen-Anhalt aufgehoben

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) von Sachsen-Anhalt hat das Verbot einer rechtsextremen Hooligan-Gruppierung aufgehoben.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) von Sachsen-Anhalt hat das Verbot einer rechtsextremen Hooligan-Gruppierung aufgehoben. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Magdeburg mit. Das Landesinnenministerium hatte die als gewalttätig geltende Gruppe "Blue White Street Elite" im Frühjahr 2008 verboten. Das OVG erklärte nun, die Gruppe sei keine Vereinigung im Sinne des Vereinsgesetzes und das Verbot daher rechtswidrig. (Az.3 K 380/10)

Damit revidierte das Gericht ein erstes Urteil vom September 2009. Damals hatte das OVG das Verbot zwar ebenfalls als rechtswidrig bezeichnet, eine Klage der Fußball-Hooligans dagegen aber zunächst abgewiesen mit der Begründung, dass nur Vereine verlangen könnten, dass ein gegen sie gerichtetes Verbot wieder aufgehoben wird. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Revisionsverfahren hingegen erklärt, auch einer Gruppierung, die nicht dem Vereinsgesetz unterliege, stehe dies zu. Die Richter verwiesen das Verfahren deshalb an das OVG zurück.

Die Mitglieder der "Blue White Street Elite" waren in der Vergangenheit wiederholt am Rande von Spielen des Regionalligaclubs 1. FC Magdeburg in brutale Schlägereien mit gegnerischen Fans verwickelt gewesen. Einige sind der Polizei auch durch rechtsextremistische Straftaten bekannt.

AFP
 
 
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