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18. April 2011, 14:17 Uhr

Gegner der Vorratsdatenspeicherung hoffen auf Europa-Gericht

Wer hat mit wem telefoniert? Wer hat an wen eine Mail verschickt? Telekommunikationsdaten von Bürgern sollen europaweit auf Vorrat gespeichert werden - damit Terrorfahnder darauf zugreifen können. Die EU will Deutschland zur Umsetzung dieser Richtlinie zwingen.

Rund ein Jahr nach dem vernichtenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung macht die EU-Kommission nun Druck auf die Bundesregierung. Sie soll nach dem Willen von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström erneut ein Gesetz auflegen und damit eine europaweit umstrittene EU-Richtlinie von 2006 umzusetzen. Auch der konservative Koalitionspartner drängt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu einer Neuregelung. Wegen eines noch ausstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) besteht aber kein dringender Handlungsbedarf für die Ministerin, die als Oppositionspolitikerin selbst in Karlsruhe geklagt hatte.

Die EU-Richtlinie 2006/24/EG verlangt die verdachtlose Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon, E-Mail und Internet für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre, um damit schwere Straftaten besser aufklären zu können. Die Richtlinie wurde vom Bundestag im "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" umgesetzt, das am 1. Januar 2008 in Kraft trat.

Auf die Klage von Leutheusser-Schnarrenberger, des Liberalen Burkhard Hirsch und rund 34.000 weiteren Bürgern erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung im März 2010 für nichtig, weil sie gegen das vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis verstößt. Das Gericht bemängelte zudem, dass die Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre" erlaubten. Damit könnten auch aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden.

Aus ähnlichen Bedenken heraus haben sieben EU-Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie bislang nicht umgesetzt. Der irische High Court legte zudem dem EuGH die Frage vor, ob die Vorratsdatenspeicherung mit den Ende 2009 in Kraft getretenen EU-Grundrechten vereinbar ist. So fordert die EU-Grundrechtecharta die Achtung des Privatlebens der Bürger und enthält in Artikel 8 ein Grundrecht auf Datenschutz. Auch nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist das Fernmeldegeheimnis geschützt.

Das Urteil des Luxemburger Gerichts wird für 2012 erwartet. Bis dahin, fordert der kritische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, soll die Bundesregierung keinerlei Neuregelung erlassen. Das scheint die Bundesjustizministerin auch so zu sehen. Sie will in konkreten Verdachtsfällen allenfalls das "Einfrieren" noch vorhandener Verbindungsdaten zulassen.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) drängt dagegen auf eine Neufassung des Gesetzes auf Grundlage des Karlsruher Urteils. Danach ist die Vorratsdatenspeicherung zulässig, wenn die Daten dezentral gespeichert und besonders gesichert werden. Zudem dürften die Behörden die Daten nur in Fällen schwerster Kriminalität nutzen.

AFP/DPA
 
 
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