Der Bund der Steuerzahler stellt laut einem Bericht der "Berliner Morgenpost" (Sonntagsausgabe) einen Nachschlag bei der Fahrtkostenerstattung in Aussicht. Alle, die ihre Einkommensteuererklärung für 2010 noch nicht abgegeben hätten, sollten demnach für dienstliche Fahrten mit dem Pkw einen höheren Kilometersatz eintragen als die bisher erlaubten 30 Cent. Denn gegen diesen Wert richte sich eine Verfassungsbeschwerde, die im Mai beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden sei. Grund sei eine ungleiche Behandlung von privaten Arbeitnehmern und Beschäftigten im öffentlichen Dienst.