Die gemeinsame Kommission von Bund und Ländern zum Rechtsterrorismus hat ihre Arbeit aufgenommen.
Die gemeinsame Kommission von Bund und Ländern zum Rechtsterrorismus hat ihre Arbeit aufgenommen. Die vier Experten sollten die Erkenntnisse der Ermittlungsgremien bündeln, analysieren und daraus politische Schlussfolgerungen ableiten, sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bei der Vorstellung der Kommission in Berlin. Kritik an mangelnden Ermittlungsbefugnissen des Gremiums wies Friedrich zurück.
Die Bund-Länder-Kommission, die am Mittwoch auch vom Kabinett abgesegnet wurde, ist eines von mehreren Untersuchungsgremien, die sich mit Pannen bei der Verfolgung der rechtsextremen Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) befassen. Diese Gremien haben unterschiedliche Befugnisse und Zielsetzungen.
Der Bund-Länder-Kommission falle dabei die Aufgabe zu, die Erkenntnisse aus der "Vielzahl von Quellen" zu einem Gesamtbild zusammenzuführen und Empfehlungen für bessere Behörden- und Kommunikationsstrukturen vorzulegen, sagte Friedrich. Sie könne selbst Berichte bei Landesbehörden anfordern und Befragungen vornehmen. Insbesondere soll sie Mängel an den Schnittstellen zwischen Bund und Ländern ins Visier nehmen.
Die SPD hatte kritisiert, dass die Kommission keine eigenen Ermittlungsbefugnisse habe - anders als etwa der Bundestagsausschuss, der am Donnerstag seine Arbeit aufnehmen soll. Friedrich und die Kommissionsmitglieder wiesen aber Zweifel an der Effizienz zurück. Zwar dürften ihr die Länder aus Föderalismus-Gründen keine Einsicht in Länderakten gewähren, sagte Friedrich. Er erwarte aber, dass die Länder "in großer Kooperationsbereitschaft" alle erforderlichen Erkenntnisse zur Verfügung stellten.
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sagte dies für die Länder zu. Diese hätten "ein großes Interesse daran, dass alle Ergebnisse in dieser Kommission bewertet werden können". Berlins Ex-Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der Mitglied der Kommission ist, äußerte entsprechende Erwartungen: Er gehe davon aus, dass die Länder auf Nachfrage den Wortlaut interner Unterlagen zur Verfügung stellten. Sein Kommissionskollege, Hamburgs Ex-Innensenator Heino Vahldieck (CDU), sagte: "Die politische Realität spricht dafür, dass jegliches Mauern seitens einer Länderbehörde politisch bestraft würde."
Die Länder dürften die legitime Aufklärungsarbeit des Ausschusses nicht blockieren, sagte auch der Chef des Bundestags-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD), in Berlin. Er behielt sich gerichtliche Schritte vor: "Es wäre misslich, wenn wir bestimmte Fragen juristisch klären müssten." Der Bundestagsausschuss darf Vorgänge auf Bundesebene beleuchten, viele Versäumnisse werden aber auf Landesebene vermutet.
Erste Zwischenergebnisse könnte die Bund-Länder-Kommission bereits in diesem Jahr vorlegen. Neben Körting und Vahldieck gehören ihr noch der Strafrechtsexperte Eckhart Müller und der einstige Bundesanwalt Bruno Jost an, die von der FDP beziehungsweise von den Grünen nominiert wurden.
Die Linkspartei begrüßte die Einsetzung der Kommission. "Alles, was Licht ins Dunkel bringt, kann erhellen, erklärte die Abgeordnete Petra Pau. Allerdings habe nur der Bundestagsausschuss die "nötigen Befugnisse und Kompetenzen" für die volle Aufklärung. Die Gremien sollen klären, warum die Rechtsextremen von der NSU jahrelang unerkannt ihr Unwesen treiben konnten. Ihr fielen insgesamt zehn Menschen zum Opfer.