Eltern mit studierenden Kindern können im laufenden Jahr einfacher Kindergeld bekommen. Bei der Berechnung des maßgeblichen Einkommens des Kindes sind die Semesterbeiträge in vollem Umfang mindernd anzurechnen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az.: III AZR 38/08)