Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz von Pauschalurlaubern bei Insolvenz ihres Reiseveranstalters gestärkt. Demnach muss die Versicherung eines insolventen Veranstalters auch dann vorausbezahlte Reisepreise erstatten, wenn der Veranstalter die Reise noch kurz vor der Pleite abgesagt hatte, wie der BGH in einem Urteil am Mittwoch entschied. Die Argumentation der Versicherung, die Reise sei nicht wegen der Insolvenz des Veranstalters ausgefallen, sondern weil sie von ihm mangels Nachfrage abgesagt worden sei, wies der BGH zurück. Auch diese Fälle seien vom Gesetz erfasst, hieß es zur Begründung. (AZ: X ZR 44/11)