Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Hypovereinsbank laut einem Bericht des Bayerischen Fernsehens erstmals wegen des Verkaufs einer so genannten Schrottimmobilie zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. In einem noch unveröffentlichten, rechtskräftigen Beschluss vom 5. Juli warf der BGH dem Kreditinstitut arglistige Täuschung vor, berichtete der BR unter Berufung auf den Beschluss. Damit habe der Senat ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom vergangenen Jahr bestätigt. Der Fall bedeutet nach Einschätzung des Göttinger Rechtsanwalts Reiner Fuellmich auch für viele andere Kapitalanleger einen Durchbruch. Die Hypovereinsbank geht dagegen von einem Einzelfall aus.