Der Bundesrat hat bei der Verabschiedung der Bankenabgabe eine stärkere Belastung größerer Geldinstitute durchgesetzt. Die Länderkammer stimmte am Freitag für eine Rechtsverordnung, die gegenüber den Plänen der Bundesregierung in einigen Punkten abwich. So wurde die sogenannten Zumutbarkeitsgrenze, die den maximal abzutretenden Gewinn regelt, von 15 auf 20 Prozent des Jahresergebnisses hochgesetzt. Kleine Banken wie Sparkassen und Volksbanken profitieren dagegen von einem Freibetrag von 300 Millionen Euro. Bei einer relevanten Bilanzsumme unterhalb dieser Bagatellgrenze sind Geldinstitute von der Abgabe ausgenommen.