Langzeitarbeitslose werden auch künftig in Jobcentern aus einer Hand betreut. Die dafür erforderliche Änderung des Grundgesetzes wurde am Freitag vom Bundesrat mit der benötigten Zweidrittelmehrheit beschlossen. Der neue Grundgesetzartikel 91e stellt sicher, dass Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen die Langzeitarbeitslosen wie bisher in gemeinsamen Einrichtungen betreuen dürfen. Normalerweise ist eine solche Mischverwaltung von Bund und Ländern oder Kommunen unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Praxis daher als grundgesetzwidrig beanstandet und eine Neuregelung bis Ende 2010 gefordert.