Der Bundesrat hat die in der Wirtschaftskrise beschlossenen Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld um weitere 15 Monate verlängert. Die Länderkammer stimmte am Freitag einer entsprechenden Gesetzesvorlage des Bundestags zu, wonach die bisherigen Regelungen nun erst im März 2012 auslaufen. Bei der Kurzarbeit können Unternehmen die Arbeitszeit vorübergehend verringern. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt für diese Ausfallzeiten die Lohnzahlungen an die Arbeitnehmer zu etwa zwei Dritteln. Verlängert wurde nun nochmals die Regel, wonach die Agentur zusätzlich auch den Arbeitgeberanteil an den Sozialleistungen übernimmt.