13. Dezember 2012, 19:43 Uhr

Bundestag beschließt umfangreiche Mietrechtsreform

Bei Baulärm und Schmutz wegen der energetischen Sanierung ihres Wohnhauses können Mieter künftig während der ersten drei Monate keine Mietminderung mehr verlangen.

Bei Baulärm und Schmutz wegen der energetischen Sanierung ihres Wohnhauses können Mieter künftig während der ersten drei Monate keine Mietminderung mehr verlangen. Der Bundestag beschloss gegen das Votum der Opposition eine Reform des Mietrechts, die für Vermieter die Anreize zu einer energetischen Sanierung stärken soll. 308 Abgeordnete stimmten für, 262 gegen die Reform, es gab eine Enthaltung.

Erst drei Monate nach Beginn der Bauarbeiten zur energetischen Sanierung darf der Mieter demnach künftig eine Minderung geltend machen. Die Bundesregierung will mit dieser Änderung für den Vermieter Anreize zu der Sanierung schaffen, um beispielsweise den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu reduzieren.

Die Mietrechtsreform begrenzt zudem die ständig steigenden Mieten in Großstädten. Bislang können Vermieter alle drei Jahre die Miete um 20 Prozent erhöhen. Diese Deckelung soll nun bei maximal 15 Prozent liegen - allerdings nur in Regionen, für die dies vorher vom jeweiligen Bundesland festgelegt wurde. Zugleich ermöglicht die Neuregelung des Mietrechts den Vermietern eine beschleunigte Zwangsräumung, wenn sie Opfer von Mietnomaden geworden sind.

AFP