Die Geheimdienste haben auch künftig besondere Rechte bei der Bekämpfung des Terrorismus. Der Bundestag billigte am Donnerstagabend die lange umstrittene Verlängerung der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beschlossenen Anti-Terror-Gesetze. Die Regelung sieht vor, dass Geheimdienste bei Terrorverdacht bei Banken, Fluggesellschaften und Telefonunternehmen Auskünfte einholen können. Informationen über Flugpassagiere oder Kontodaten können die Dienste anders als bisher bei zentralen Stellen abrufen.