Der Bundestag hat entschieden, dass das Arbeitszimmer zu Hause ab kommendem Jahr wieder von der Steuer abgesetzt werden kann. Die Wiedereinführung der 2007 abgeschafften Regelung ist der zentrale Punkt des diesjährigen Jahressteuergesetzes, dem das Parlament am Donnerstagabend zustimmte. Ab 2011 sollen Menschen, die zu Hause ein Arbeitszimmer haben und vom Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz gestellt bekommen, ihre Kosten bis maximal 1250 Euro von der Steuer absetzen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Streichung des Arbeitszimmer-Steuervorteils Ende Juli für rechtswidrig erklärt.