Der Bundestag hat am Donnerstag Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld um weitere 15 Monate verlängert. Die in der Krise beschlossenen Regelungen laufen damit erst Ende März 2012 aus. Bei der Kurzarbeit können Unternehmen die Arbeitszeit vorübergehend verringern. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt für diese Ausfallzeiten die Lohnzahlungen an die Arbeitnehmer zu etwa zwei Dritteln. Derzeit übernimmt die Agentur zusätzlich den Arbeitgeberanteil an den Sozialleistungen. Diese Ausnahmeregelung wurde nun nochmals verlängert.