Die Ausgaben für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium sollen auch in Zukunft bei der Steuererklärung nicht als Werbungskosten anerkannt werden. Dies beschloss der Finanzausschuss des Bundestags am Mittwoch in Berlin. Die Koalitionsfraktionen stimmten laut Pressedienst des Bundestages für eine "Klarstellung der vom Gesetzgeber gewollten Rechtslage", die in einen Gesetzesentwurf zum Steuerecht eingefügt werden soll. Damit soll der Bundestag ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Absetzbarkeit von Ausbildungskosten aushebeln. Zugleich soll aber ab kommendem Jahr der Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten von derzeit 4000 auf 6000 Euro angehoben werden.