Das Bundesverfassungsgericht hat getrennt lebende Väter in ihren Rechten gestärkt und sie von Haftungsrisiken im Umgang mit ihrem Kind entlastet. Nach dem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss muss ein Vater gegenüber der Sozialhilfe nicht für die schweren Folgen eines Unfalls haften, den sein Sohn während eines Besuchs erleidet. (Az: 1 BvL 14/09)



