Das Bundesverfassungsgericht hat die Unterhaltsansprüche von Frauen nach einer Scheidung gefestigt. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss verwarfen die Karlsruher Verfassungsrichter die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) für den Fall einer neuen Ehe des unterhaltspflichtigen Mannes. Diese führte in der Regel zu Kürzungen für die erste Ehefrau. Der BGH löste sich damit aber in verfassungswidriger Weise von den gesetzlichen Vorgaben, rügte das Bundesverfassungsgericht. (Az: 1 BvR 918/10)



