Die von der Bundesregierung eingesetzte Spionagesoftware überschreitet nach Überzeugung des Chaos Computer Club (CCC) die verfassungsgerichtlich vorgegebenen Grenzen. Ein dem Verein zugespielter "Bundestrojaner" weise Funktionen nach, die über das Abhören von Kommunikation weit hinausgingen, erklärte der CCC am Wochenende in Hamburg. Somit verletzte er explizit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der etwa zur Überwachung von Terrorverdächtigen eingesetzte Trojaner könne über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert zur Ausführung bringen. "Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff ist möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrofon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen wird."