In der Diskussion um die Neuregelung der Organspende hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sich dafür ausgesprochen, die Bereitschaft zu einer Spende auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Die Karte habe im Vergleich zu anderen denkbaren Lösungen den Vorteil, dass die sensible Information verschlüsselt gespeichert werden könne, erklärte Schaar am Freitag in Berlin. "In Notfallsituationen würden Ärzte und Sanitäter sofort erfahren, ob jemand ein Organspender ist." Damit wäre eine zentrale Datenbank genauso überflüssig wie ein von jedermann lesbarer Ausweis, der bei Verlust missbraucht werden könnte, erklärte der Datenschützer.