Nach den Enthüllungen des Chaos Computer Clubs über den angeblichen ungesetzlichen Einsatz von Spionagesoftware durch Ermittlungsbehörden hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar eine Prüfung angekündigt. Wenn die Berichte stimmten, wäre der Einsatz eines solchen, sogenannten "Bundestrojaners" durch Behörden rechtlich unzulässig, sagte Schaar am Montag im Nordwestradio von Radio Bremen und dem NDR. Der Datenschutzbeauftragte äußerte sich zudem besorgt, dass das Programm in falsche Hände geraten könnte. Wenn der Chaos Computer Club (CCC) daran gelangt sei, müsse es "offensichtlich Sicherheitslecks in Sicherheitsbehörden" geben. In diesem Fall könnten auch verbrecherische Organisationen die Software haben.