Die Deutsche Bank muss ihre auf der Aktionärshauptversammlung 2008 gefällten Beschlüsse nicht wiederholen. Womöglich missverständliche Formulierungen zu Bevollmächtigten in der Einladung seien keine gravierenden Fehler, die eine Wiederholung der damaligen Entscheidungen nötig machen, endschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit muss die Bank nun weder die Mitglieder des Aufsichtsrats wie etwa den Vorsitzenden Clemens Börsig rückwirkend neu wählen noch Dividende in Milliardenhöhe zurückfordern. (Az: II ZR 124/10)