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News am 31.05.2012
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Deutsche Erbschaftsteuer-Regeln diskriminierend

Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, eine Bestimmung bei der Erbschaftsteuer zu ändern, die im Ausland lebende Deutsche benachteilige.

Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, eine Bestimmung bei der Erbschaftsteuer zu ändern, die im Ausland lebende Deutsche benachteilige. Nach deutschem Recht wird bei Erbschaften je nach Verwandtschaftsgrad ein Freibetrag von bis zu einer halben Million Euro gewährt, wie die EU-Kommission am Montag erklärte. Die Brüsseler Behörde kritisierte, dass dies jedoch nicht gelte, wenn Erbe und Erblasser ihren Wohnsitz im Ausland hätten. Da der Freibetrag dann nur 2000 Euro betrage, würden in anderen EU-Mitgliedstaaten lebende Deutsche diskriminiert. Die Regelung gilt auch bei Schenkungen.

AFP