Deutschland und insbesondere die Bundesländer müssen ihre Leistungen für Blinde neu ordnen. Das ist die Konsequenz eines am Donnerstag verkündeten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Danach verstößt Deutschland gegen europäisches Recht, weil die Länder ihr Blindengeld nicht in andere EU-Staaten bezahlen. (Az: C-206/10)