Die Billigfluglinie EasyJet muss sich in Frankreich wegen des Vorwurfs der Diskriminierung behinderter Passagiere verantworten. Die Strafkammer in Bobigny bei Paris beschäftigte sich am Freitag mit der Klage von drei Behinderten, denen der Billigflieger am Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle die Beförderung verweigert hatte, weil sie nicht in Begleitung waren. Einer der Fälle trug sich im Januar 2009 zu, die beiden anderen im November 2008. EasyJet soll 70.000 Euro Strafe zahlen.