Ein Moskauer Berufungsgericht hat eine der drei verurteilten Sängerinnen der Punkband Pussy Riot auf Bewährung freigelassen - die Strafen für die beiden anderen aber bestätigt.
Ein Moskauer Berufungsgericht hat eine der drei verurteilten Sängerinnen der Punkband Pussy Riot auf Bewährung freigelassen - die Strafen für die beiden anderen aber bestätigt. Jekaterina Samuzewitsch sei nicht direkt an der Protestaktion gegen den heutigen Präsidenten Wladimir Putin beteiligt gewesen und komme frei, urteilte das Gericht. Die zwei Jahre Lagerhaft für Marina Alechina und Nadeschda Tolokonnikowa würden jedoch nicht geändert.
Die drei jungen Frauen waren wegen einer Protestaktion in der Christ-Erlöser-Kathedrale gegen die Wiederwahl des heutigen Präsidenten Wladimir Putin im August wegen "Rowdytums aus religiösem Hass" verurteilt worden. Samuzewitsch habe aber nicht direkt an dem gegen Putin gerichteten "Punkgebet" teilgenommen, urteilte Richterin Larisa Poljakowa. Sollte die 30-Jährige gegen ihre Auflagen verstoßen oder "andere Verbrechen begehen", könne die Strafe aber in vollem Umfang vollstreckt werden.
Der Berufungsprozess war Anfang Oktober vertagt worden, weil Samuzewitsch sich von ihrer Anwältin getrennt hatte. Ihre neue Verteidigerin Irina Chrunowa sagte bei der Anhörung am Mittwoch, die Aktion im Februar habe ohne ihre Mandantin stattgefunden. Samuzewitsch sei bereits wenige Sekunden nach Betreten der Kirche festgenommen worden und habe daher am "Punkgebet" der anderen Sängerinnen nicht mehr teilgenommen.
Vor Gericht bekräftigten die drei Frauen erneut ihre Unschuld und betonten, ihre Aktion habe sich gegen Putin gerichtet und nicht gegen Gläubige. Alle drei forderten ihre Freilassung. Sie säßen "wegen ihrer politischen Meinungen" in Haft. Sie betonten zudem, auch von einem Straflager aus "nicht zu schweigen".
Nach dem Urteil umarmten sich die Frauen, bevor Samuzewitsch aus der einem Käfig ähnelnden Anklagebank geführt wurde. "Ich bin natürlich froh, aber ich bin auch traurig, dass die Strafe der anderen Mädchen nicht geändert wurde", sagte die Sängerin. Tolokonnikowas Anwalt Mark Feigin kritisierte, die unterschiedlichen Urteile sollten die Pussy-Riot-Mitglieder auseinanderbringen. Er kündigte an, die Anwälte der Sängerinnen würden den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.
Tolokonnikowa und Alechina haben beide jeweils ein kleines Kind. Sie sollen nach Informationen der Nachrichtenagentur RIA Nowosti in rund zehn Tagen erfahren, in welches Straflager sie kommen. Das Verfahren gegen die Pussy-Riot-Mitglieder hatte heftige Kritik an den russischen Justizbehörden ausgelöst und zu Solidaritätsbekundungen weltweit geführt. Politiker wie die birmanische Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi und Prominente wie Madonna hatten sich für die Frauen eingesetzt und deren Freilassung gefordert.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte die Bestätigung der Haft für die zwei Frauen. Damit habe die russische Justiz "die Chance verpasst, ein Unrechtsurteil zu revidieren". Auch im Fall der Freilassung Samuzewitschs stelle das Urteil "nicht klar, dass die Verhängung der Freiheitsstrafe Unrecht war".