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News am 31.05.2012
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Eingliederungsvereinbarung für Arbeitslose zu bürokratisch

Die gesetzlich vorgeschriebenen Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitsvermittlern und Arbeitsuchenden sind einer Untersuchung zufolge oft nur unzureichend auf den arbeitslosen Kunden zugeschnitten.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitsvermittlern und Arbeitsuchenden sind einer Untersuchung zufolge oft nur unzureichend auf den arbeitslosen Kunden zugeschnitten. "Die Kundenpflichten werden häufig konkret, die Leistungen der Einrichtungen eher vage benannt", heißt es in der am Dienstag in Nürnberg veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Nicht selten werde die Anzahl der Bewerbungen festgelegt, die der Arbeitsuchende zu erbringen hat. Zur Anzahl der Vermittlungsvorschläge gebe es jedoch meist keine konkreten Angaben.

AFP