Ausländische Kinder können erst dann für eine Adoption nach Deutschland einreisen, wenn unabhängig überprüft worden ist, ob die Adoption dem Wohl des Kindes dient. Ohne ein solches so genanntes Adoptionsvermittlungsverfahren dürfen die deutschen Botschaften kein Visum ausstellen, wie am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. (Az: 1 C 16.09)