12. Juli 2010, 10:46 Uhr
Eltern müssen nicht Reinigung von Taxi nach Erbrechen des Kindes zahlen
Eltern müssen nicht die Reinigung eines Taxis bezahlen, wenn sich ihr Kind plötzlich darin übergibt.
Eltern müssen nicht die Reinigung eines Taxis bezahlen, wenn sich ihr Kind plötzlich darin übergibt. Wie das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil rechtskräftig entschied, gibt es für Eltern keine sogenannte Gefährdungshaftung - nur bei einer Verletzung der Sorgfaltspflicht hätten die Eltern zahlen müssen. Damit bleibt der Taxifahrer auf einem Schaden von fast tausend Euro sitzen (Az 155 C 16937/09).