34 Jahre nach dem Tod von Elvis Presley hat in München ein Prozess um die in Deutschland erzielten Gewinne mit dessen Liedern begonnen. Eine Sprecherin des Landgerichts München I bestätigte am Dienstag einen Bericht des "Handelsblatt", demzufolge die Rechtsnachfolger des "King of Rock'n'Roll" von dessen Plattenfirma eine Nachvergütung und zukünftige Bezahlung für seine Hits wollen. Ein erster mündlicher Verhandlungstermin habe bereits in der vergangenen Woche stattgefunden. Am 18. November solle nun eine Entscheidung verkündet werden. Dabei gehe es aber zunächst nur um eine Auskunftsforderung - ob und wenn in welcher Höhe Ansprüche auf Nachzahlungen bestehen, werde noch nicht entschieden.