Fast sechs Jahre nach dem Eishallen-Einsturz von Bad Reichenhall mit fünfzehn Toten ist ein Gutachter zum zweiten Mal vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Auch bei einer erneuten juristischen Aufarbeitung der Katastrophe vom 2. Januar 2006 kam das Landgericht Traunstein am Donnerstag nach den Worten eines Gerichtssprechers zu dem Schluss, dass dem Bauexperten keine eindeutige Mitschuld an dem Einsturz nachgewiesen werden kann. Damit folgte das Gericht der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft hatte dagegen zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert.