Ein Franzose, der in einem Internet-Clip auf einen Koran uriniert hat, ist auch in zweiter Instanz freigesprochen worden. Ein Berufungsgericht im elsässischen Colmar entschied am Dienstag, dem 31-Jährigen sei kein Aufruf zu Rassenhass nachzuweisen gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreimonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldbuße von 1000 Euro gefordert.