Im Skandal um womöglich gesundheitsgefährdende Brustimplantate aus Frankreich ist zum ersten Mal in Deutschland eine Klage eingereicht worden. Die Klägerin verlangt nach der am Montag vor dem Landgericht Karlsruhe eingereichten Klage insgesamt 100.000 Euro an Schmerzensgeld und für etwaige Zukunftsschäden durch das für die Implantate genutzte Billig-Silikon. Die Klage richtet sich gegen die behandelnden Ärzte der Frau, gegen den TÜV Rheinland und den Chemikalienhändler Brenntag.