Für die rund 900.000 Leiharbeiter in Deutschland gilt erstmals ein verbindlicher Mindestlohn. Das Kabinett stimmte am Dienstag in Berlin der Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche zu. Danach beträgt der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2012 7,01 Euro in den fünf ostdeutschen Bundesländern und Berlin und 7,89 Euro in den übrigen Bundesländern. Zum 1. November steigt er im Osten auf 7,50 Euro und im Westen auf 8,19 Euro. Auf die Lohnuntergrenze hatten sich die Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter der Zeitarbeitsbranche geeinigt.