Der Schutz für Anwohner und Touristen im südlichen Baden vor nächtlichem Fluglärm durch den Flughafen Zürich bleibt. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) billigte am Donnerstag entsprechende deutsche Vorgaben. Die Schweiz kann allerdings noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. (Az: T-319/05)