Mit Blick auf die Umsetzung eines Gerichtsurteils zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen durch Versicherungskonzerne hat die EU-Kommission am Donnerstag eine Reihe von Leitlinien verabschiedet. Danach sollen die neuen Unisex-Tarife am 21. Dezember 2012 in Kraft treten, aber nur für nach diesem Stichtag abgeschlossene Verträge gelten. Zudem soll bei den Prämien vor allem für Rückversicherungen und Krankenversicherungen weiterhin eine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern möglich sein, da der Preis das Risiko widerspiegele.