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News am 31.05.2012
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EuGH kippt Diskriminierung von Lebenspartnern bei Zusatzversorgung

Bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung dürfen eingetragene Lebenspartner nicht benachteiligt werden.

Bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung dürfen eingetragene Lebenspartner nicht benachteiligt werden. Bestehende Nachteile sind eine unzulässige Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Zusatzversorgung in Hamburg entschied. Öffentliche Arbeitgeber sind daran unmittelbar gebunden. (Az: C-147/08)

AFP